Gebühren
Mindest-Elternbeiträge für das Betreuungsjahr 01.09.2022 bis 31.08.2023
Gebühren in Euro / mtl. für Kindergarten
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3 bis 4 Std. 110,00 Euro
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4 bis 5 Std. 121,00 Euro
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5 bis 6 Std. 133,00 Euro
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6 bis 7 Std. 147,00 Euro
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7 bis 8 Std. 160,00 Euro
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8 bis 9 Std. 175,00 Euro
Gebühren in Euro / mtl. Für Kinderkrippe:
1.Kinder von 0 -2 Jahren (bis zum vollendeten 2.Lebensjahr)
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2 bis 3 Std. 139,00 Euro
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3 bis 4 Std. 175,00 Euro
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4 bis 5 Std. 194,00 Euro
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5 bis 6 Std. 216,00 Euro
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6 bis 7 Std. 239,00 Euro
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7 bis 8 Std. 270,00 Euro
2.Kinder von 2-3 Jahren (bis zum vollendeten 3.Lebensjahr)
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2 bis 3 Std. 132,00 Euro
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3 bis 4 Std. 164,00 Euro
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4 bis 5 Std. 184,00 Euro
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5 bis 6 Std. 207,00 Euro
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6 bis 7 Std. 233,00 Euro
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7 bis 8 Std. 265,00 Euro
Die Elternbeiträge werden für 12 Monate erhoben und sind monatlich im Voraus fällig.
Zusätzlich zum Grundelternbeitrag ist ein monatliches Spielgeld in Höhe von 5,00 Euro jeKind zu entrichten.
Abzüglich staatlichen Zuschusses in Höhe von 100,00 Euro / Kind für Kinder, die das 3 Lebensjahr vollendet bzw. im laufenden Kalenderjahr vollenden werden.
Bei Aufnahme eines Kindes während des Monats (z.B. bei Zuzug) ist für diesen Monat der volle Elternbeitrag zu entrichten.
Für Krippenkinder kann ein Zuschuss von 100,00 Euro beantragt werden. Dieser ist einkommensabhängig.