Anmeldung und Kündigung
Im März finden in unserer Kita Anmeldetag statt.
Die Termine hierfür werden über das Gemeindeblatt bekannt gegeben. Interessierte Eltern können sich an diesen Nachmittagen die Einrichtung anschauen und ihr Kind persönlich anmelden.
Im Rahmen des Anmeldungsgespräches sollten die Eltern alle Unterlagen mitbringen, inklusive dem Vorsorgeheft, den Impfpass, evtl. einen Migrationsnachweis.
Aufnahmekriterien:
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Wohnort des Kindes
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Alter des Kindes
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Alleinerziehende
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Geschwisterkind bereits in der Einrichtung
Sollten Eltern die Anmeldetag nicht wahrnehmen können, kann selbstverständlich telefonisch ein anderer Termin vereinbart werden.
Kündigung durch die Erziehungsberechtigten:
Der Kindergartenplatz kann unter einer Einhaltungspflicht von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Diese hat schriftlich zu erfolgen und ist an die Kindergartenleitung zu richten. Bei vorzeitigem Austritt eines schulpflichtigen Kindes ab dem 1. Juni ist die Kindergartengebühr bis zum Ablauf des Kindergartenjahres zu zahlen.
Kündigung durch den Träger
Ein Kind kann vom Kindergartenbesuch ausgeschlossen werden, wenn:
es über zwei Wochen unentschuldigt fehlt
die Besuchsgebühr über zwei Monate nicht bezahlt wurde
das Kind durch sein Verhalten die Unversehrtheit der anderen Kinder gefährdet
die Buchungszeiten auch nach mehrmaligem Hinweis nicht eingehalten werden